DrogenfahrtAnfangsverdacht für Anordnung einer Blutprobe
| Bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe (§ 81a StPO) kann sich die Frage des sog. Richtervorbehalts stellen. Das AG Ratzeburg hatte zu entscheiden, wann eine Blutprobe durch einen Polizeibeamten angeordnet werden kann. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: VA 4/2024, S. 67 · ID: 49877374
