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DrogenfahrtNochmals: Feststellungen bei der Drogenfahrt

17.11.20228867 Min. Lesedauer IWW

| Der Nachweis einer drogenbedingten Fahrunsicherheit im Sinne von § 316 StGB kann nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden. |

1. BGH-Grundsatz: Es müssen weitere Beweisanzeichen vorliegen

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AUSGABE: VA 12/2022, S. 217 · ID: 48573327

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