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Juli 2024

Aktuelle GesetzgebungKoalition will THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen

16.05.2024697 Min. Lesedauer IWW

| Die Koalitionsfraktionen wollen einen einheitlich geltenden gesetzlichen THC-Grenzwert sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr einführen. Der dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachte Entwurf „eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370) legt fest, dass ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum hat“. Der Gesetzentwurf wird heute gemeinsam mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (20/11366) in erster Lesung durch den Bundestag beraten. |

Durch eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll bei einem ermittelten THC-Wert von über 3,5 ng/ml ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können. Falls der Fahrzeugführer zusätzlich noch „ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten hat“, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro.

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