FahrerlaubnisentzugEntziehung der Fahrerlaubnis nach einer „Unfallflucht“?
| Zwei für die Praxis wichtige Aussagen enthält eine Entscheidung des AG Itzehoe. |
Die eine betrifft die sog. Erheblichkeitsgrenze für den bedeutenden Schaden i. S. des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB. Dazu das AG (27.2.24, 40 Gs 579/24, Abruf-Nr. 240777): Lässt sich aus der Verfahrensakte nicht ermitteln, wie die Schadenshöhe eines bei einem Verkehrsunfall verursachten Schadens ermittelt wurde, lässt sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, dass der Schaden über der Erheblichkeitsgrenze liegt. Damit entfällt eine Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis.
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AUSGABE: VA 7/2024, S. 119 · ID: 50013711