Entziehung der FahrerlaubnisFrist von 3 Monaten zur Teilnahme am Aufbauseminar ist üblich
| Eine dreimonatige Frist zur Teilnahme an dem Aufbauseminar erscheint üblich und nicht von vornherein zu kurz bemessen. |
So hat der BayVGH entschieden (22.4.25, 11 CS 25.327, Abruf-Nr. 248901). Legt man diesen Maßstab an, ist nach Ansicht des BayVGH die Verweigerung einer Fristverlängerung i. d. R. nicht unbillig. Entsprechend ist eine sich anschließende Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an dem Aufbauseminar nicht unverhältnismäßig.
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AUSGABE: VA 10/2025, S. 179 · ID: 50454500