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Okt. 2025

ProzessrechtAbtretung, Rückabtretung und Werkstatt- oder SV-Risiko: Das LG Dresden und das LG Münster sagen Nein

17.09.202517 Min. Lesedauer IWW

| Der Kläger kann vorliegend nur Ersatz der erforderlichen Kosten beanspruchen. Denn er hat seine Ansprüche bei Auftragserteilung an den Sachverständigen abgetreten. Die Rückabtretung führt nicht zu einer Rückverlagerung des Risikos überhöhter Sachverständigenkosten auf die Beklagten. Würde man diese Rechtsfolge annehmen, wäre eine Umgehung der Grundsätze zur Verlagerung des Sachverständigenrisikos zulasten des Schädigers ins Belieben des Geschädigten gestellt, sagt das LG Dresden. |

Das ist nun eine erstinstanzliche Landgerichtsentscheidung in dieser Frage. Allerdings ist für den hierdurch belasteten Kläger die Berufungssumme nicht erreicht (für alles andere wurde Erledigung der Hauptsache wegen Zahlung nach Klagezustellung erklärt), die Berufung wurde nicht zugelassen (LG Dresden 31.3.25, 11 O 1342/24, Abruf-Nr. 249067).

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AUSGABE: VA 10/2025, S. 173 · ID: 50482994

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