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Apr. 2025

AutokaufFrische Hauptuntersuchung und Arglistvorwurf

17.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Unmittelbar vor dem Verkauf bekommt das Gebrauchtfahrzeug eine Hauptuntersuchung ohne Mängel. Zwei Wochen nach dem Verkauf reklamiert die Käuferin verschlissene Radlager. Nach einigem Hin und Her erklärt sie die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung. Wenn die Radlager so kurz nach dem Verkauf gewechselt werden müssten, hätte der Verkäufer das beim Verkauf schon gewusst und arglistig verschwiegen. Hilfsweise erklärte die Käuferin den Rücktritt. |

Beides führte beim LG Amberg nicht zum Erfolg für die Käuferin. Wegen der frischen Hauptuntersuchung musste das verkaufende Autohaus vom Verschleiß der Radlager jenseits der Verschleißgrenze nichts wissen. Das schließt Arglist aus. Der Rücktritt scheiterte daran, dass die Käuferin die Radlager eigenmächtig hat wechseln lassen. Damit konnte das Autohaus nicht überprüfen, ob die Radlager wirklich verschlissen waren. Es konnte auch nicht nachbessern (LG Amberg 25.2.25, 11 O 625/24, Abruf-Nr. 247060, eingesandt von RA Umut Schleyer, Berlin).

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AUSGABE: VA 4/2025, S. 59 · ID: 50347800

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