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ProzessrechtEinspruch gegen Bußgeldbescheid per beA oder nicht?

Abo-Inhalt13.04.20224407 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 1.1.22 besteht die aktive Nutzungspflicht für das elektronische Dokument (Stichwort: beA). Ob das auch für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gilt, wird derzeit in Rechtsprechung und Literatur diskutiert. Das AG Hameln hat die Frage jetzt verneint. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: VA 5/2022, S. 91 · ID: 48127604

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