ProzessrechtEinspruch gegen Bußgeldbescheid per beA oder nicht?
| Seit dem 1.1.22 besteht die aktive Nutzungspflicht für das elektronische Dokument (Stichwort: beA). Ob das auch für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gilt, wird derzeit in Rechtsprechung und Literatur diskutiert. Das AG Hameln hat die Frage jetzt verneint. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: VA 5/2022, S. 91 · ID: 48127604