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ReparaturkostenDie Tücken des Vorschadens beim ehrlichen Geschädigten

Top-BeitragAbo-Inhalt13.04.20224163 Min. Lesedauer IWW

| Aktuell gibt es immer mehr Instanzurteile zur Vorschadenproblematik. Es erweist sich: Nur solide Arbeit im Tatsächlichen hilft. Die Rechtsfragen sind vom BGH weitgehend geklärt: „Wenn der Beklagte den Umfang oder die Höhe eines Schadens mit der Begründung bestreitet, der Gegenstand sei bereits durch ein früheres Ereignis beeinträchtigt worden, verbleibt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Kläger.“ Und: „Das Risiko der Nichterweislichkeit verbleibt freilich beim Anspruchsteller.“ (BGH 15.10.19, VI ZR 377/18, Rz. 8 und 11, Abruf-Nr. 212477 = VA 20, 5). |

Das Urteil des OLG Bremen zur Vortragslast des Geschädigten (30.6.21, 1 U 90/19, Abruf-Nr. 223491 = VA 22, 2) setzt sich offenbar durch. Auf der Grundlage hat der Geschädigte jedenfalls eine Chance, trotz Vorschäden an Schadenersatz zu kommen.

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AUSGABE: VA 5/2022, S. 82 · ID: 48108832

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