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Mai 2024

AutokaufBerufungskammer zum Drei-Schlüssel-Fall des AG Schöneberg

15.04.2024378 Min. Lesedauer IWW

| In VA 24, 59 haben wir ein Urteil des AG Schöneberg zum „neuen“ Kaufrecht vorgestellt mit Hinweis „nicht rechtskräftig“. Der Gebrauchtwagen war mit nur zwei Schlüsseln ausgeliefert, das Infotainmentsystem zeigte jedoch an – vom Käufer erst später bemerkt –, dass drei Schlüssel angelernt waren. Der wegen des vorherigen Diebstahls seines Fahrzeugs hoch sensibilisierte Verbraucher verlangte vom Autohändler vor dem AG erfolgreich die Kosten für die Umprogrammierung der Schließanlage. |

Im Kaufvertrag war „zwei Schlüssel“ notiert, doch gab es diesbezüglich keine vorvertragliche Information (§ 476 Abs. 1 BGB). Wenn das Fahrzeug neu mit drei Schlüsseln ausgeliefert wurde, ist der fehlende Schlüssel eine Abweichung von den „objektiven Anforderungen“ gemäß § 434 Abs. 3 Ziffer 2 a BGB.

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AUSGABE: VA 5/2024, S. 73 · ID: 49998820

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Autokauf

Berufungskammer zum Drei-Schlüssel-Fall des AG Schöneberg

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15.04.2024
378 Min. Lesedauer

In VA 24, 59 haben wir ein Urteil des AG Schöneberg zum „neuen“ Kaufrecht vorgestellt mit Hinweis „nicht rechtskräftig“. Der Gebrauchtwagen war mit nur zwei Schlüsseln ausgeliefert, das Infotainmentsystem zeigte jedoch an – vom ...

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