SperrfristBei isolierter Sperrfrist muss Anlasstat in Beziehung zum Führen des Kfz stehen
| Auch für die Anordnung einer (isolierten) Sperrfrist für die (Wieder)Erteilung der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, dass die Anlasstat zu der Führung eines Kraftfahrzeugs durch den Täter oder zumindest einen anderen Beteiligten in Beziehung steht und daraus gewichtige Umstände abzuleiten sind, die den Schluss auf charakterliche Ungeeignetheit erlauben. |
1. Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
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AUSGABE: VA 8/2024, S. 140 · ID: 50019292