AusfallschadenVon Weihnachten bis Drei-Königs-Tag Stillstand: AG Augsburg entscheidet über Ausfallschaden
| Weihnachten ist bald wieder überall. Und in Baden-Württemberg und Bayern geht die Ruhephase mit vielen Urlaubsabwesenheiten und einem insgesamt heruntergefahrenen Geschäftsleben sogar bis zum Drei-Königs-Tag am 06.01. Auch in dieser Phase ereignen sich Unfälle. Einen Fall mit Unfalldatum 21.12. hat nun im Hinblick auf den Ausfallschaden das AG Augsburg entschieden. |
Dass das am 22.12. beauftragte Gutachten erst am 31.12. vorlag und von der anwaltlichen Vertretung des Geschädigten erst am 08.01., also nach dem Drei-Königs-Tag, weitergeleitet wurde, ist nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden, weil das eben den Weihnachts- und sonstigen Feiertagen geschuldet war. Es kam noch dazu, dass die Geschädigte nicht in der Lage war, die Reparaturkosten vorzufinanzieren. Die anwaltliche Vertretung des Versicherers hat den Versicherer daher in Kenntnis gesetzt, dass der Reparaturauftrag erst erteilt werde, wenn ein Vorschuss auf Gutachtenbasis eingegangen sei. Das Geld kam am 05.02., und erst an diesem Tag wurde der Reparaturauftrag erteilt. Die Reparatur dauerte dann bis zum 05.03., was zur Verurteilung des Versicherers in 78 Tage Nutzungsausfallentschädigung (3.354 Euro) führte (AG Augsburg, Urteil vom 17.10.2024, Az. 18 C 1893/24, Abruf-Nr. 244376, eingesandt von Rechtsanwältin Christina Götz, Friedberg).
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AUSGABE: UE 11/2024, S. 4 · ID: 50212578