Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. LG München I bestätigt: Keine Pflicht des Sachverständigen zur Abrechnung nach Zeitaufwand

Nov. 2024

GutachterkostenLG München I bestätigt: Keine Pflicht des Sachverständigen zur Abrechnung nach Zeitaufwand

11.10.20243029 Min. Lesedauer IWW

| In einem Rechtsstreit aus abgetretenem Recht des Geschädigten (und daher ohne Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs in der Ausprägungsform des Sachverständigenrisikos) hat das LG München I eine Entscheidung des AG München für richtig erachtet. |

Es gibt keine Pflicht des Schadengutachters, nach Zeitaufwand abzurechnen. Und: Für eine eventuelle Überschreitung des „Üblichen“ kommt es auf den Gesamtbetrag „unter dem Strich“ an und nicht auf jede einzelne Position (LG München I, Beschluss vom 02.10.2024, Az. 19 S 8045/24, Abruf-Nr. 244207, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Felix Prinz, Lünen).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 11/2024, S. 2 · ID: 50198331

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte