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GutachtenkostenSV-Kosten: Die ermittelten Reparaturkosten sind Maßstab

26.05.20235978 Min. Lesedauer IWW

| Rechnet der Schadengutachter sein Honorar in Relation zur Schadenhöhe ab, sind die von ihm ermittelten Reparaturkosten der Anknüpfungspunkt – und nicht die tatsächlichen ggf. niedrigeren oder höheren. So hat es das AG Coburg entschieden. |

Das AG nimmt dabei Bezug auf Entscheidungen der Berufungskammern des LG Coburg in den Verfahren mit dem Az. 32 S 71/15, 32 S 79/15 sowie 33 S 49/20 (AG Coburg, Urteil vom 26.04.2023, Az. 15 C 4635/22, Abruf-Nr. 235467, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkart, BRE, Meckenheim).

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AUSGABE: UE 6/2023, S. 4 · ID: 49490554

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