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Juni 2023

GutachterkostenHonorartabelle des SV und Preisangabenverordnung

23.05.20236010 Min. Lesedauer IWW

| Durch eine BGH-Entscheidung zu den Feinheiten der Abtretung und zur schadenrechtlichen Höhe der Gutachterkosten ist in der Branche der Sachverständigen Unruhe entstanden. Verstößt eine weit verbreitete Übung der Branche gegen die Preisangabenverordnung? |

Ein Leser möchte wissen: „Im BGH-Urteil vom 07.02.2023 (Az. VI ZR 137/22, Abruf-Nr. 234519) führt der erkennende Senat an, dass in dem behandelten Fall bzgl. angefallener SV-Honorarkosten ‚das Sachverständigenbüro gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV verstoßen haben dürfte‘. Das sei aber schadenrechtlich ohne Bedeutung. Das SV-Büro hatte, wie branchenweit eigentlich bisher üblich, seine Honorartabelle und Preisvereinbarung mit Nettopreisen ausgewiesen. Ergeben sich hieraus für Sachverständige möglicherweise unabwendbare Abmahnkosten und -prozesse, sofern sie weiter an der Nettopreisausweisung festhalten?“

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AUSGABE: UE 6/2023, S. 4 · ID: 49491854

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