ReparaturkostenHebebühnennutzung: An Sachverständigen oder an geschädigten Kunden berechnen?
| Berechnet die Werkstatt die Nutzung ihrer Hebebühne als Hilfestellung bei der Gutachtenerstellung, stellt sich immer wieder auch in den gerichtlichen Streitigkeiten die Frage, an wen das richtigerweise berechnet werden muss. Da kommt es sehr zupass, dass das AG Hattingen mit einer sehr pragmatischen Sichtweise daherkommt. |
Auf den ersten Blick: Das ist eine Leistung der Werkstatt für den SV
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AUSGABE: UE 6/2023, S. 14 · ID: 49486345