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RestwertRestwertangebot bei Leasing auch grenzüberschreitend?

17.10.20243256 Min. Lesedauer IWW

| UE erreichte folgende Frage: Zu Ihrem Beitrag aus UE 10/2024 zum Thema Restwert bei Leasingfahrzeugen stellt sich die Frage, ob die Restwertangebote nur national oder auch international zu berücksichtigen sind? |

Antwort | Dazu hat der BGH noch nichts entschieden. Doch UE meint: Grenzüberschreitende Restwerte scheiden aus. Kein Geschädigter kann gezwungen werden, zum „Exporteur“ zu werden. Ein Indiz dafür – aber auch nicht mehr als nur ein Indiz – kann man in der Entscheidung des BGH zur Behandlung der Wertminderung beim zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigte sehen. Dort sagt er: „Der Ermittlung des merkantilen Minderwerts liegen typisierende Erwägungen zugrunde wie die hypothetische Annahme eines Verkaufs im Inland.“ (BGH, Urteil vom 16.07.2024, Az. VI ZR 243/23, Abruf-Nr. 243146).

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AUSGABE: UE 11/2024, S. 2 · ID: 50207330

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