GutachtenkostenPrüfbericht zu Gutachtenhonorar streicht Lichtbilder – Versicherer mit Kürzung auf dem Holzweg
| Der Prüfdienstleister prüft die Gutachtenrechnung nach zweifelhaften, weil von der BGH-Rechtsprechung abgekoppelten Regeln. Er findet nichts, was zu beanstanden wäre. Also streicht er von den berechneten 15 Lichtbildern vier als überflüssig und reduziert die Rechnung um viermal 1,50 Euro. Es werden aus berechneten 719,30 Euro netto 713,30 Euro netto. So rechnet der Versicherer ernsthaft auch ab. Das muss ein automatisiertes Abrechnungssystem sein. Denn wer denkt, kann so nicht abrechnen. Mit der Kürzung ist der Versicherer nämlich auf dem Holzweg. |
Der subjektbezogene Schadenbegriff
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: UE 9/2022, S. 8 · ID: 48524282