MietwagenkostenOb vermietetes Fahrzeug bei Zulassungsstelle korrekt registriert wurde: AG Bad Neustadt a. d. Saale bejaht Mietwagenrisiko
Das AG Bad Neustadt wendet auf die Thematik, ob der Mietwagen ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle registriert wurde, die Grundsätze des Mietwagenrisikos an. Weil der typische Geschädigte die Hintergründe der Zulassungsvorschriften nicht kennt, kann er die Mietwagenkosten so erstattet verlangen, als sei das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen, jedoch nur Zug um Zug gegen Abtretung von Rückforderungsansprüchen gegen das vermietende Autohaus an den Versicherer.
Damit liegt das Gericht nach Auffassung von UE auf der Linie des BGH, der alle Risiken, die außerhalb der Einflusssphäre des Geschädigten liegen, dem Schädiger auflastet. Aber eben nur mit der Entlastungsmöglichkeit des Versicherers im Regresswege gegen den Vermieter (AG Bad Neustadt a. d. Saale, Urteil vom 05.02.2026, Az. 1 C 278/25, Abruf-Nr. 253042, eingesandt von Rechtsanwalt Gernot Spies, Münnerstadt).
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AUSGABE: UE 4/2026, S. 6 · ID: 50789002