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AusfallschadenNachbegutachtung, dann umentschieden: 53 Tage Ausfall

02.08.20227636 Min. Lesedauer IWW

| Das AG Buxtehude hat einem Geschädigten Mietwagenkosten für 53 Tage zugeprochen. Es ging um einen Fall von Gutachten, Reparatur, Nachbegutachtung, Reparaturabbruch und langwieriger Suche nach Ersatzfahrzeug. |

Konkret: Das Gutachten lag ein paar Tage nach dem Unfall vor. Kurzes Überlegen, der Geschädigte entschoss sich zur Reparatur. Bei der Demontage kam weiterer Schaden ans Licht. Es wurde nachbegutachtet, das Gutachten ergänzt, und angesichts des nunmehrigen Schadenumfangs wurde die Reparatur abgebrochen. Da machte sich der Geschädigte auf die langwierige Suche nach einem passenden Ersatzfahrzeug. Nachdem es gefunden war, musste es noch – wie das verunfallte – in Firmenfarbe foliert werden. Das alles führte zu Mietwagenkosten für 53 Tage. Bei diesem Ablauf sieht das AG Buxtehude keinen Verstoß des Geschädigten gegen die Schadenminderungspflicht und spricht die Mietwagenkosten für den gesamten Zeitraum zu (AG Buxtehude, Urteil vom 15.07.2022, Az. 31 C 64/22, Abruf-Nr. 230458, eingesandt von Rechtsanwalt Volker Hellweg, Cadenberge).

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AUSGABE: UE 9/2022, S. 4 · ID: 48494521

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