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AusfallschadenMietwagen angezweifelt: Kosten für Reparaturablaufplan erstatten

22.06.20226688 Min. Lesedauer IWW

| Auch wenn der Versicherer zwar nicht ausdrücklich einen Reparaturablaufplan anfordert, jedoch die Notwendigkeit der Mietwageninanspruchnahme anzweifelt und den Geschädigten auffordert, eine längere Dauer als 14 Tage nachzuweisen, muss er die Kosten für einen Reparaturablaufplan erstatten. So entschied es das AG Otterndorf. |

Immer wieder versuchen es Versicherer mit dem „Haben wir doch gar nicht angefordert“-Argument. Doch wenn der Versicherer Nachweise anfordert, darf der Geschädigte von der Werkstatt einen kostenpflichtigen Reparaturablaufplan erstellen lassen (AG Otterndorf, Urteil vom 13.06.2022, Az. 2 C 23/22, Abruf-Nr. 229780, eingesandt von Rechtsanwältin Stefanie Bubner, Bremervörde).

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AUSGABE: UE 7/2022, S. 3 · ID: 48418826

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