GutachtenkostenKosten für Gutachter unterhalb der Bagatellgrenze
| Das AG Hannover hat dem Geschädigten bei einem Schaden in Höhe von ca. 680 Euro die Erstattung der Gutachterkosten für ein der niedrigen Schadenhöhe in Umfang und Preis angepasstes gutachterliches Produkt zugesprochen. Die Schadenminderungspflicht gebiete lediglich, dass kein umfangreiches Vollgutachten eingeholt werde. |
Ein Kostenvoranschlag sei auch nicht zwingend kostengünstiger als die hier eingeklagten 140,42 Euro. Auch stellten sich stets Fragen der Wertminderung, so das AG Hannover (Urteil vom 31.05.2022, Az. 524 C 1735/22, Abruf-Nr. 229701, eingesandt von Rechtsanwalt Henning Lange, Halle/Saale).
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AUSGABE: UE 7/2022, S. 1 · ID: 48415279