GutachtenhonorarGutachtenhonorar: Vereinbart oder üblich?
| Bei einem Werkvertrag kann entweder das Vereinbarte berechnet werden, oder – wenn nichts vereinbart ist – das Übliche. Das ergibt sich aus § 632 Abs. 2 BGB. Das gilt auch für die Erstellung eines Schadengutachtens. Was soll man dem Schadengutachter empfehlen? Das ist eine Abwägung von Vor- und Nachteilen. |
Vereinbartes Gutachtenhonorar hat Vor- und Nachteile
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AUSGABE: UE 7/2022, S. 9 · ID: 48418081
