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Juli 2022

GutachtenhonorarGutachtenhonorar: Vereinbart oder üblich?

Abo-Inhalt21.06.20226646 Min. Lesedauer IWW

| Bei einem Werkvertrag kann entweder das Vereinbarte berechnet werden, oder – wenn nichts vereinbart ist – das Übliche. Das ergibt sich aus § 632 Abs. 2 BGB. Das gilt auch für die Erstellung eines Schadengutachtens. Was soll man dem Schadengutachter empfehlen? Das ist eine Abwägung von Vor- und Nachteilen. |

Vereinbartes Gutachtenhonorar hat Vor- und Nachteile

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AUSGABE: UE 7/2022, S. 9 · ID: 48418081

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