Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Kosten für gutachterliche Reparaturbestätigung

Jan. 2023

GutachterkostenKosten für gutachterliche Reparaturbestätigung

19.12.202210603 Min. Lesedauer IWW

| Lässt der Geschädigte im Rahmen der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten vom Schadengutachter eine Reparaturbestätigung erstellen, die der Sachverständige mit 40 Euro berechnet, muss der Versicherer diese Kosten erstatten. Voraussetzung ist: Die Reparaturbestätigung soll dem Nachweis des Fahrzeugausfalls während der Reparatur dienen, entschied das AG Siegen. |

Die Bestätigung hatte den Inhalt, dass die Reparatur, soweit ohne Demontage ersichtlich, nach den Maßgaben im Gutachten durchgeführt wurde. Der Versicherer argumentierte, weil er diese Bestätigung nicht anerkenne, sei klar, dass sie unbrauchbar war. Doch darauf kommt es nach Auffassung des AG Siegen nicht an. Eine kostenvermeidende Alternative habe der Geschädigte nicht, weil Werkstätten in der Regel keine – dazu noch kostenlose – Reparaturbestätigung für Eigenreparaturen des Geschädigten erstellen (AG Siegen, Urteil vom 12.11.2022, Az. 14 C 779/21, Abruf-Nr. 232731, eingesandt von Rechtsanwältin Verena Höfer, Siegen).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 1/2023, S. 4 · ID: 48850082

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023

fiktive Abrechnung/Nutzungsausfallentschädigung

Ausfalldauer bei fiktiver Abrechnung – Wartezeit auf Geld Teil der Nutzungsausfallentschädigung?

UE
Top-Beitrag
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 7
30.12.2022
10595 Min. Lesedauer

Kann neben der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug repariert wurde und deshalb tatsächlich ausgefallen ist? Ja, sagt der BGH, aber nur für die Zeit, die im ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte