AllgemeinesKickback-Forderungen an Anwälte sind keine gute Idee
Gerade geht es durch die Szene: Eine extrem schnell wachsende Anwaltskanzlei, die durch Zahlungen an Werkstätten für – sagen wir: – Unterstützungsleistungen bei von der Werkstatt vermittelten unfallgeschädigten Mandanten aufgefallen ist, ist krachend in die Insolvenz gegangen.
Jedenfalls nach bisheriger Einschätzung sind dabei von Versicherern dorthin gezahlte Gelder weitestgehend verloren. Wenn die Werkstatt die Beträge nun vom Kunden fordert, wird der sagen: „Du hast mir die doch empfohlen.“ Sollte der Kunde in den nächsten Tagen ein wenig das Internet durchforsten, wird er verstehen, was der gierige Grund der Empfehlung war.
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AUSGABE: UE 4/2026, S. 5 · ID: 50764553