GutachterkostenHebebühnenbenutzungsgebühr: Goethes Zauberlehrling ist Gutachter und Werkstätten zaubern mit
| „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister Werd’ ich nun nicht los“. So plagt sich Goethes Zauberlehrling, der den Besen zu seinem Vorteil in einen Wasserträger verwandelte. Und als immer mehr Wasser kam, fiel ihm das Zauberwort nicht mehr ein, das den Spuk beenden konnte. Was hat das mit der Situation des Schadengutachters zu tun? Viel, wenn man die inflationären „Hebebühnenbenutzungskosten“ betrachtet. UE bringt Sie auf den Stand und diskutiert Lösungsansätze. |
Inhaltsverzeichnis
- BGH: Laienerkennbare Überhöhung der Desinfektionskosten
- Hebebühnenbenutzungsgebühr und strategische Zwickmühle
- Das ist der Maßstab für Laienerkennbarkeit der Überhöhung
- Die Abwicklung der Kosten und die logische Folge
- Lösung: Vertretbare Preise mit Werkstätten verhandeln
- Kickback und die Neutralität des Schadengutachters
- Keine Lösung: Werkstatt berechnet direkt an Geschädigten
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: UE 8/2024, S. 6 · ID: 50094469