ReparaturkostenNebenpositionen: BGH macht Alltagserfahrungen des typischen Geschädigten zum Maßstab
| Zur Jahrtausendwende wurden die Mietwagenkosten immer weiter nach oben getrieben: Wenn 150 Euro am Tag gehen, müssen 200 Euro auch gehen, lautete die Devise mancher Vermieter damals. Der Krug ging so lange zum Brunnen, bis er brach. Danach war rund um das Unfallersatzgeschäft nichts mehr, wie es vorher war. UE zeigt auf, wie sich das auf die heutige BGH-Rechtsprechung zu den Reparaturkosten auswirkt. |
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AUSGABE: UE 4/2025, S. 6 · ID: 50362097