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GutachterkostenGutachter ist Sohn und Mitarbeiter des Werkstattinhabers

13.06.20236534 Min. Lesedauer IWW

| Weiß der Geschädigte, dass der von ihm ausgewählte Gutachter der Sohn und Mitarbeiter des Inhabers der Werkstatt ist, in welcher er bisher sein Auto hat warten oder reparieren lassen, ist der Geschädigte aber jedenfalls zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters noch nicht zur Reparatur in dieser Werkstatt entschlossen, liegt kein Auswahlverschulden des Geschädigten vor. So entschied das AG Coburg, die Berufungskammer des LG Coburg gab den Hinweis, dass das Urteil nicht zu beanstanden sei. |

Entscheidend ist, dass der Entschluss, in der Werkstatt des Vaters des Gutachters reparieren zu lassen, noch nicht feststand (AG Coburg, Urteil vom 13.10.2022, Az. 15 C 2778/22, Abruf-Nr. 235695, i. V. m. LG Coburg, Urteil vom 10.05.2023, Az. 32 S 148/22, Abruf-Nr. 235696, eingesandt von Rechtsanwältin Fabienne Reum, Zetzmann & Kollegen, Suhl).

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AUSGABE: UE 7/2023, S. 2 · ID: 49538633

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