EinkommensteuerNaturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen: Wie sind Entgelte zu versteuern?
| Müssen Sie Entgelte, die Sie aus der Überlassung von Grundstücken zum Zwecke des Ausgleichs von Eingriffen in die Natur erhalten, sofort bei Zufluss versteuern oder können Sie sie auf eine bestimmte Laufzeit verteilen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Schleswig-Holstein ist der Ansicht, dass an einer Sofortversteuerung kein Weg vorbeigeht, wenn die Kündigung des Überlassungsvertrags für 30 Jahre ausgeschlossen ist und weitere Anhaltspunkte für eine Befristung nicht vorliegen. |
Landwirt stellt Flächen zur Verfügung
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