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LohnsteuerDienstwagen: Keine erste Tätigkeitsstätte trotz angewendeter 0,03-Prozent-Methode?

Abo-Inhalt29.03.20223970 Min. LesedauerVon Dipl.-Fw. Daniel Denker, Oldenburg

| Wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb von sich aus mit der 0,03-Prozent-Regelung berechnet, heißt das nicht, dass er den Mitarbeiter damit einer ersten Tätigkeitsstätte zuordnet. Das hat das FG Mecklenburg-Vorpommern gegen die Finanzverwaltung entschieden. Letztlich entscheiden wird der BFH. Bis dahin sollten Steuerzahler in ähnlich gelagerten Fällen ihre Chance auf Steuererstattungen wahren. SSP klärt auf. |

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AUSGABE: SSP 4/2022, S. 15 · ID: 48093403

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