SonderausgabenEntlastungsbetrag: So profitieren Eltern schon im Trennungsjahr
| Ein Ehegatte kann im Trennungsjahr den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Vo-raussetzungen für die Zusammenveranlagung noch gegeben wären, er sich aber für die Einzelveranlagung entscheidet. Das hat der BFH entschieden und einem Steuerzahler, bei dem die Frau unterjährig aus der Wohnung ausgezogen war, die zwei minderjährigen Kinder aber bei ihm blieben, den Entlastungsbetrag anteilig gewährt. |
So sieht es die Finanzverwaltung
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AUSGABE: SSP 4/2022, S. 14 · ID: 48105643
