Für ArbeitnehmerKeine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis
Abo-Inhalt10.11.202524 Min. Lesedauer IWW
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| Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig. |
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AUSGABE: MRK 12/2025, S. 0 · ID: 50621342