EinkommensteuerLeiharbeitnehmer: Keine erste Tätigkeitsstätte bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis
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| In einem aktuell entschiedenen Streitfall ging es um die Frage, ob bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte erfolgen kann, sodass die für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte entstehenden Aufwendungen nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind. Der BFH (17.6.25, VI R 22/23, Abruf-Nr. 250460) hat dies aus den nachfolgend dargestellten Gründen ausdrücklich verneint. |
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AUSGABE: MBP 12/2025, S. 204 · ID: 50584727