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EinkommensteuerBerliner Lehramtsstipendium: Steuerbar oder nicht?

12.08.20228070 Min. Lesedauer IWW

| Sind Zahlungen im Rahmen des sog. „Berliner Lehramts-Stipendiums“, bei dem sich die Stipendiaten zu einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Berliner Schuldienst nach Abschluss der Ausbildung, anderenfalls zur Rückzahlung des Stipendiums verpflichten, steuerbare Einkünfte? Mit dieser Frage muss sich der BFH auseinandersetzen. Das FG Berlin hat das bejaht. |

Das FG begründet das wie folgt: Das Stipendium enthält keine Zweckrichtung, welche Ausgaben (Studienausgaben oder allgemeine Lebenshaltungskosten) es „auffangen“ soll. Es wird nur an Studenten vergeben, die bereit sind, das Referendariat abzuleisten und anschließend drei Jahre im Schuldienst des Landes Berlin tätig zu sein. Dies ist eine konkrete Verpflichtung, und es handelt sich damit letztlich um einen gegenseitigen Vertrag (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2022, Az. 16 K 2083/20, Abruf-Nr. 230671).

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AUSGABE: SSP 9/2022, S. 2 · ID: 48531938

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