StiftungsorganisationOhne Bescheinigung des Finanzamts keine Anerkennung der Stiftung?
Das OLG Karlsruhe hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2024 konsequent fortgeführt: Nach einer aktuellen Entscheidung kann die Anmeldung eines Vereins zurückgewiesen werden, wenn die Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verweist, ein dies anerkennender Bescheid des Finanzamts aber nicht vorliegt und Erfolg versprechende Ermittlungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Entscheidung hat auch Bedeutung für die Stiftungspraxis.
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AUSGABE: SB 4/2026, S. 64 · ID: 50776303