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Apr. 2026

UmsatzsteuerEuGH erweitert Spielraum für Steuerbefreiung bei Kostenteilungsgemeinschaften

Abo-Inhalt20.03.20265 Min. LesedauerVon RAin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL regelt die Umsatzsteuerbefreiung für sog. Kostenteilungsgemeinschaften, soweit sie gemeinwohlorientierte Leistungen an ihre Mitglieder erbringen. Mit § 4 Nr. 29 UStG wurde diese Regelung zum 01.01.2020 in nationales Recht umgesetzt. Mit der jüngsten Entscheidung vom 22.01.2026 zur Auslegung einer spanischen Umsetzungsregelung widerspricht der EuGH einem zu engen Verständnis der Umsatzsteuerbefreiung. Die Entscheidung wirkt sich auch auf die vorherrschende Meinung der deutschen Finanzverwaltung aus.

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AUSGABE: SB 4/2026, S. 76 · ID: 50791528

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