Datenschutz
Urteil des ArbG Duisburg lehrt: Arbeitgeber darf Dritte nicht über Gesundheitszustand eines Mitarbeiters informieren
Der Arbeitgeber darf nicht unerlaubt Gesundheitsdaten eines Arbeitnehmers an Dritte weitergeben. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Duisburg entschieden und die Präsidentin eines Verbands zu einer Schadenersatz-zahlung von 10.000 Euro ...