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Aug. 2022

UmsatzsteuerMuseum: Nicht nur Eintrittsgelder sind umsatzsteuerbefreit

08.07.20226949 Min. Lesedauer IWW

| Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung in privater Trägerschaft umsatzsteuerbefreit, wenn eine entsprechende behördliche Bescheinigung vorliegt. Der BFH hat jetzt entschieden, dass das nicht nur die Eintrittsgelder umfasst, sondern auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug – insbesondere Gästeführungen. |

Allerdings war das Museum im konkreten Fall nur mit Führung zugänglich. Der BFH hat offengelassen, ob die Steuerbefreiung auch für zusätzlich zum Eintritt angebotene Führungen gilt (BFH, Beschluss vom 15.02.2022 Az. XI R 30/21, Abruf-Nr. 229581). Im konkreten Fall betraf die Steuerbefreiung einen selbstständig tätigen Gästeführer; sein Auftraggeber war eine gemeinnützige Stiftung, die das Museum betreibt. Auch Einzelpersonen können nach der Regelung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerbefreit sein. Das ist insbesondere von Bedeutung, weil die Museen, die selbst steuerbefreit sind, keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.

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AUSGABE: SB 8/2022, S. 142 · ID: 48432123

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