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Aug. 2022

ZuwendungenFreikarten der Stiftung können beim Empfänger unerwünschte steuerliche Folgen hervorrufen

Abo-Inhalt28.07.20226906 Min. LesedauerVon Wolfgang Pfeffer, Drefahl

| Stiftungen und andere gemeinnützige Einrichtungen vergeben nicht selten Freikarten, z. B. für Kulturveranstaltungen. Das kann steuerliche Folgen für die Empfänger haben, wie die Berliner Finanzverwaltung in einem Erlass herausgearbeitet hat. Häufig sind sich weder Kartengeber noch -empfänger dessen bewusst. Eine Steuerbelastung beim Empfänger ist in der Regel unerwünscht. Das können Stiftungen vermeiden, indem sie von der pauschalen Versteuerung Gebrauch machen. SB erläutert die Details. |

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AUSGABE: SB 8/2022, S. 158 · ID: 48431504

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