GesetzgebungGesellschaft mit gebundenem Vermögen: So sieht das Rahmenkonzept aus
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben im März 2026 ein Rahmenkonzept für die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung der sog. „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) vorgelegt. Es stellt die rechtliche und tatsächliche Umsetzung der neuen Gesellschaftsform in ihren Grundzügen dar und soll als konzeptionelle Grundlage für eine gesetzgeberische Implementierung dienen. SB fasst für Sie die Eckpunkte zusammen.
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AUSGABE: SB 4/2026, S. 69 · ID: 50791630