StiftungsarbeitGemeinnützige Arbeit als Auflage im Strafverfahren: So wird die Stiftung zur Einsatzstelle
| In Stiftungen sind viele helfende Hände tätig. Es gibt die lupenreinen Ehrenamtler. Es gibt die freiwilligen Praktikanten, „Bufdis“ und „FSJler“. Und es gibt Leute, die den ehrenamtlichen Dienst doch nicht ganz so freiwillig, sondern aus einer gerichtlichen Auflage leisten müssen. Erfahren Sie, wie die Stiftung in letzterem Bereich mithelfen bzw. aktiv werden kann. |
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AUSGABE: SB 10/2022, S. 198 · ID: 48591609