RechnungslegungDie Rechnungslegung von Stiftungen und deren Prüfung – darauf kommt es in der Praxis an
| Die Stiftung ist im Regelfall darauf ausgerichtet, mittels Stiftungsvermögen und ihren Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen. Die Rechnungslegung kann dabei eine große Hilfe sein, gibt sie idealerweise Aufschluss über das Stiftungsvermögen, die zur Verfügung stehenden Mittel, deren satzungsmäßige Verwendung und die Kapitalerhaltung des Grundstockvermögens. Der Beitrag zeigt, welche neuen Aspekte es bei der Rechnungslegung einer Stiftung und einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu beachten gibt. |
Inhaltsverzeichnis
- Rechnungslegung nach BGB
- Besondere Regelungen in den Landesstiftungsgesetzen
- Handelsrechtlicher Jahresabschluss kann Pflicht sein
- Kapitalerhaltungskonzept ist zu berücksichtigen
- Wann besteht eine Pflicht zur Prüfung der Rechnungslegung?
- Stiftung kann Jahresrechnung auch freiwillig prüfen lassen
- Das ist Prüfungsgegenstand der Wirtschaftsprüfer
- Rechnungslegung und Prüfung gewinnt künftig an Bedeutung
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: SB 5/2024, S. 83 · ID: 49960505