StiftungsvorstandUmfang und Missbrauch der Vertretungsmacht durch Vorstand – Lehren aus OLG Brandenburg
| Der Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung ist mit einer grundsätzlich unbeschränkten Vertretungsmacht ausgestattet. Er kann den Verein oder die Stiftung gegenüber Dritten sogar wirksam verpflichten, wenn er seine Befugnisse im Innenverhältnis überschreitet. Es gibt Ausnahmen, z. B. wenn der Geschäftspartner die Überschreitung der Innenbefugnisse kennt – doch sie bleiben auf Sonderfälle beschränkt. Daran erinnert ein Urteil des OLG Brandenburg, das SB mit Blick auf die Auswirkung für Stiftungen und die Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Vertretung des Vorstands beleuchtet. |
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AUSGABE: SB 10/2022, S. 184 · ID: 48502901