Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. SB StiftungsBrief
  3. BFH entscheidet zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung

VermögensbindungBFH entscheidet zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung

13.03.20262 Min. Lesedauer IWW

Die satzungsmäßige Vermögensbindung ist gegeben, wenn in der Satzung entweder der steuerbegünstigte Verwendungszweck genau bestimmt wird oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts hinreichend benannt wird, der das Vermögen nach Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks für steuerbegünstigte Zwecke übertragen werden soll. So lautet der Leitsatz des BFH, mit dem er das Urteil des FG Niedersachsen bestätigt.

Die Voraussetzungen der satzungsmäßigen Vermögensbindung nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO erfüllt eine Satzung nicht, die – wie im Urteilsfall – lediglich bestimmt, dass das Vermögen im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft fällt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat, ohne den Empfänger oder die Zwecke weitergehend zu bestimmen. Denn die Verwendungszwecke sind jedenfalls, soweit ihnen kein jedermann bekanntes, begrifflich fest umrissenes gedankliches Konzept zugrunde liegt, so weit wie möglich zu konkretisieren. Insoweit bestehende Unklarheiten gehen zulasten dessen, der sich auf die Steuervergünstigung beruft. Wie den §§ 52 und 53 AO zu entnehmen ist, fallen unter den Oberbegriff „gemeinnützige Zwecke“ und „mildtätige Zwecke“ eine Vielzahl von Tätigkeiten. Insoweit muss zu der gesetzlich angeordneten genauen Bestimmung des Verwendungszwecks der konkret verfolgte steuerbegünstigte Zweck genannt werden (BFH, Urteil vom 20.11.2025, Az. V R 10/24, Abruf-Nr. 252927).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: SB 4/2026, S. 63 · ID: 50783839

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte