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Aug. 2023

KostRÄndG 2021Welches Gebührenrecht gilt für Pflichtverteidiger?

Abo-Inhalt13.07.20232361 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Gerade in Strafsachen ist es häufig schwierig zu beurteilen, welches Gebührenrecht für den Anwalt maßgebend ist. Dies ist allerdings für eine korrekte Vergütungsabrechnung wichtig – anderenfalls drohen Verluste. Nach dem AG Korbach gilt: Ist der Anwalt vor dem 1.1.21 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.20 auch in einem Rechtsmittelverfahren, richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen neues Gebührenrecht. |

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AUSGABE: RVGprof 8/2023, S. 134 · ID: 49041940

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