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LeserforumWelche Vergütung bekommt der Anwalt für den Antrag auf die Bestellung eines Notgeschäftsführers?

Abo-Inhalt02.10.20241373 Min. Lesedauer IWW

| FRAGE: Wir haben für unseren Mandanten beim Registergericht den Antrag gestellt, ihn zum Notgeschäftsführer einer GmbH zu bestellen. Welche Gebühren können wir dafür aus welchem Wert abrechnen? |

ANTWORT von Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt (Berlin): Auf Antrag eines Beteiligten muss das AG gemäß § 29 BGB in dem Fall eines fehlenden Vertretungsorgans in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels das Organ bestellen. Die an sich nur Vereine betreffende Vorschrift ist analog auf die GmbH entsprechend anwendbar (vgl. Uwe H. Schneider / Sven H. Schneider, in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 6 Rn. 94 m. w. N.). Dringlichkeit ist gegeben, wenn ohne die Notbestellung der GmbH oder einem Beteiligten (z. B. auch dem Gläubiger der Gesellschaft) Schaden droht. Dies meint die Beeinträchtigung jeglicher Rechtsposition. Die Befugnisse des Notgeschäftsführers richten sich nach dem amtsgerichtlichen Bestellungsbeschluss, wonach der Wirkungskreis beschränkt sein kann.

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AUSGABE: RVGprof 10/2024, S. 172 · ID: 50107415

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