Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. RVGprof RVG professionell
  3. Die Zusatzgebühr fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen an

Okt. 2024

Gesetzliche GebührenDie Zusatzgebühr fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen an

Top-BeitragAbo-Inhalt30.09.20241958 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Die Gebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll in bestimmten Ausnahmen Ausfälle kompensieren, die mit dem Wegfall der früheren Beweisgebühr nach der BRAGO durch das 2. KostRMoG entstanden sind: Der mit besonders umfangreichen Beweisaufnahmen anfallende Mehraufwand wird durch die Zusatzgebühr bzw. durch eine Anhebung der Terminsgebühr ausgeglichen. In der Praxis kommt dies zwar eher selten vor. Aktuelle Entscheidungen geben jedoch Anlass, sich mit der Zusatzgebühr näher zu befassen. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: RVGprof 10/2024, S. 176 · ID: 50146253

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte