KostenfestsetzungVerzinsungsbeginn im Kostenfestsetzungsverfahren
In Kostenfestsetzungsverfahren mit mehreren Kostengläubigern kommt es zu Problemen, wenn der Antragsteller keine Angaben zum Beteiligungsverhältnis der Streitgenossen macht. Gerade in Konstellationen gemeinsamer Kostenerstattungsansprüche ist unklar, ob eine Teil- oder Gesamtgläubigerschaft vorliegt und für wen welcher Anteil geltend gemacht wird. Fehler in der Antragstellung wirken sich unmittelbar auf den Verzinsungsbeginn und damit auf die Höhe des vollstreckbaren Anspruchs aus.
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 1/2026, S. 8 · ID: 50646403
