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VerteidigungHerausgabe eines beschlagnahmten Fahrzeugs: So rechnen Sie ab

Abo-Inhalt15.12.20254 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

In der Praxis stellt sich für Strafverteidiger immer wieder die Frage, wie abzurechnen ist, wenn nach einer Straftat für den Mandanten die Herausgabe seines beschlagnahmten Fahrzeugs (nach einer Straftat) beantragt wird. Macht es dabei einen Unterschied, ob der Fahrzeugeigentümer zugleich als Beschuldigter verteidigt wird oder selbst kein Beschuldigter ist, d. h. isoliert vertreten wird? Der Beitrag klärt auf.

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AUSGABE: RVGprof 1/2026, S. 18 · ID: 50657742

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