BeratungshilfeVergütungsfestsetzung: Es wird nicht geprüft, ob die anwaltliche Vertretung erforderlich ist
| Der Kostenbeamte prüft im Verfahren der Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe (BerH) nicht, ob eine Vertretung durch den Anwalt erforderlich i. S. d. § 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BerHG war. Die Änderungen des BerHG zum 1.1.14 und 1.8.21 geben nach Ansicht des OLG Stuttgart keine Veranlassung zu einer anderen Bewertung. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 8/2023, S. 130 · ID: 49590179